Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Präambel
Die igentur GmbH, Alexanderplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland,
nachfolgend „Agentur“ genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich Online-Marketing,
Social Media, Content-Erstellung, Community-Management, Performance Advertising,
Brandbuilding, nutzerorientierte Marketingkampagnen, redaktionelle Inhalte,
Artikel, Videos, Reels, Shorts, Social-Media-Posts sowie Replies und Antworten
auf Social-Media-Plattformen an.
Die Agentur erstellt, bearbeitet, plant und veröffentlicht Inhalte für Unternehmen,
Marken, Produkte, Dienstleistungen, Influencer, Social-Media-Kanäle und digitale
Plattformen. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot,
der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
In einen etwaigen späteren Vertragsschluss zwischen Nutzern, Endkunden,
Interessenten oder sonstigen Dritten und dem Auftraggeber ist die Agentur nicht
eingebunden. Die Agentur wird nicht Vertragspartei solcher Geschäfte und übernimmt
keine Verantwortung für deren Zustandekommen, Durchführung oder Abwicklung.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Agentur und ihren Auftraggebern über Tätigkeiten, Leistungen und Produkte der
Agentur, auch wenn diese durch Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer
oder sonstige Erfüllungsgehilfen ausgeführt werden.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform
zugestimmt hat.
Einzelvertragliche Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber
gehen diesen AGB vor.
Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies sachlich erforderlich
und angemessen ist. Die jeweils aktuelle Fassung wird elektronisch unter
http://www.igentur.de/agb/ zur Verfügung
gestellt.
3. Vertragspartner
Vertragspartner ist:
igentur GmbH
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Deutschland / Germany
Telefon: 030 4036771 00
E-Mail: service@wohnmarketing.de
Website: http://www.igentur.de
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Tobias Markwort
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Handelsregisternummer: HRB 162000
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE297380032
4. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Erstellung und Veröffentlichung von Social-Media-Posts
- Erstellung und Veröffentlichung von Replies, Kommentaren und Antworten
- Community-Management und Betreuung von Social-Media-Kanälen
- Erstellung von Artikeln, Blogbeiträgen, Werbetexten und redaktionellen Inhalten
- Erstellung und Bearbeitung von Videos, Reels, Shorts, Bildern und Grafiken
- Planung, Umsetzung und Betreuung von Social-Media-Kampagnen
- Performance Advertising, Anzeigenbetreuung und Kampagnenoptimierung
- Brandbuilding, Markenkommunikation und Content-Strategie
- Monetarisierung von reichweitenstarken Kanälen
- Agentur- und Marketingdienstleistungen für Influencer und Social-Media-Kanäle
- Auswertung, Reporting und Beratung zu digitalen Marketingmaßnahmen
Soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, schuldet die Agentur keinen
bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte
Anzahl an Klicks, Leads, Verkäufen, Followern, Likes, Kommentaren oder sonstigen
Reaktionen.
5. Angebot, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Agentur annimmt,
die Agentur eine Auftragsbestätigung versendet oder die Agentur mit der Ausführung
der Leistung beginnt.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der
Auftragsbestätigung, der beim Vertragsschluss aktuellen Produkt- oder
Leistungsbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.
Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer
gesonderten Vereinbarung und können gesondert berechnet werden.
Rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, medizinische,
steuerliche, regulatorische oder datenschutzrechtliche Prüfungen von Inhalten
sind nur dann Aufgabe der Agentur, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart
wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle Informationen, Materialien,
Zugangsdaten, Logos, Bilder, Videos, Texte, Produktinformationen, Hyperlinks,
Werbemittel, Briefings und sonstigen Inhalte zur Verfügung, die für die
Leistungserbringung erforderlich sind.
Soweit kein anderer Zeitpunkt vereinbart wurde, stellt der Auftraggeber die zur
Einbindung seiner Leistungsangebote erforderlichen Hyperlinks, Werbemittel und
Informationen spätestens 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn bereit.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen
richtig, vollständig, aktuell, rechtlich zulässig und für die vorgesehene Nutzung
geeignet sind.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den
bereitgestellten Materialien verfügt und dass durch deren Nutzung keine Rechte
Dritter verletzt werden.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder
nicht vollständig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die
Agentur ist für daraus entstehende Verzögerungen nicht verantwortlich.
7. Ablehnung und Entfernung von Inhalten
Die Agentur ist berechtigt, Hyperlinks, Werbemittel, Waren, Warengruppen,
Dienstleistungen, Aussagen, Beiträge oder sonstige Inhalte aus sachlichem Grund
abzulehnen oder nicht zu veröffentlichen.
Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn Inhalte nicht zur thematischen
Ausrichtung der vereinbarten Plattformen passen, gegen geltendes Recht verstoßen,
Rechte Dritter verletzen, irreführend sind oder geeignet sind, den Ruf oder die
Wertschätzung der Agentur, ihrer Plattformen, ihrer Kunden oder beteiligter
Geschäftsbetriebe zu beeinträchtigen.
Dies gilt insbesondere für rechtswidrige, beleidigende, diskriminierende,
jugendgefährdende, rassistische, volksverhetzende, pornografische, gewaltverherrlichende,
irreführende oder sonst unzulässige Inhalte.
Werden solche Inhalte nachträglich bekannt, darf die Agentur betroffene Inhalte
entfernen oder deren Veröffentlichung aussetzen, ohne dass dem Auftraggeber
hieraus Ansprüche gegen die Agentur entstehen.
8. Freigabe von Inhalten
Von der Agentur erstellte Inhalte können dem Auftraggeber vor Veröffentlichung
zur Freigabe vorgelegt werden, sofern dies vereinbart wurde oder nach Art des
Auftrags erforderlich erscheint.
Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber die inhaltliche Richtigkeit,
fachliche Korrektheit und rechtliche Zulässigkeit der freigegebenen Inhalte.
Wurde eine laufende Veröffentlichung oder regelmäßige Betreuung vereinbart, kann
die Agentur Inhalte nach vorher abgestimmten Vorgaben auch ohne einzelne
Freigabe veröffentlichen.
Reagiert der Auftraggeber nicht innerhalb einer angemessenen Frist auf eine
Freigabeanforderung, darf die Agentur die Veröffentlichung zurückstellen.
Hieraus entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten der Agentur.
9. Social-Media-Posts, Replies und Community-Management
Die Agentur kann im Namen oder Auftrag des Auftraggebers Beiträge, Kommentare,
Antworten, Replies, Nachrichten, Reaktionen oder sonstige Inhalte auf Social-
Media-Plattformen veröffentlichen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde.
Der Auftraggeber bleibt für seine Unternehmenskommunikation, seine Produkte,
seine Dienstleistungen, seine Pflichtangaben und seine rechtlichen Vorgaben
selbst verantwortlich.
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Aussagen des Auftraggebers oder Angaben zu
Produkten und Dienstleistungen auf ihre rechtliche, medizinische, technische,
steuerliche, regulatorische oder wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit zu prüfen,
sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Werbekennzeichnung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Agentur vollständig darüber zu informieren,
ob Inhalte Werbung, bezahlte Kooperationen, Produktempfehlungen, Affiliate-
Inhalte, Sponsoring, Gewinnspiele, Vorteile, Gegenleistungen oder sonstige
kommerzielle Kommunikation enthalten.
Soweit gesetzlich erforderlich, werden werbliche Inhalte als Werbung, Anzeige,
bezahlte Partnerschaft oder in sonst geeigneter Weise gekennzeichnet.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle gesetzlichen Informations-,
Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten eingehalten werden, sofern die Agentur
nicht ausdrücklich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt wurde.
Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Hinweise oder macht er unvollständige
Angaben, stellt er die Agentur von daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
11. Plattformen und Drittanbieter
Die Agentur erbringt Leistungen insbesondere auf Plattformen wie Facebook,
Instagram, TikTok, LinkedIn, YouTube, Pinterest, X, Google, WordPress oder
anderen digitalen Plattformen.
Die Verfügbarkeit, Reichweite, Funktionsfähigkeit, Darstellung und Regelwerke
dieser Plattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur.
Die Agentur unternimmt wirtschaftlich vertretbare und angemessene Anstrengungen,
um die vereinbarten Inhalte auf den vorgesehenen Medien und Plattformen
bereitzustellen. Eine Garantie für jederzeitige Verfügbarkeit, Sichtbarkeit,
Reichweite oder störungsfreie Funktionsfähigkeit der Plattformen übernimmt die
Agentur nicht.
Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Reichweitenverluste,
Algorithmusänderungen, technische Störungen, Löschungen, Account-Einschränkungen
oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern, sofern diese nicht durch
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur verursacht wurden.
12. Zugangsdaten und Accounts
Soweit der Auftraggeber der Agentur Zugangsdaten, Administratorrechte oder
sonstige Zugriffsmöglichkeiten bereitstellt, dürfen diese ausschließlich zur
Erfüllung des vereinbarten Auftrags verwendet werden.
Der Auftraggeber bleibt Inhaber seiner Accounts, Profile, Seiten und Kanäle.
Nach Beendigung des Vertrags ist der Auftraggeber verpflichtet, nicht mehr
benötigte Zugriffsrechte der Agentur zu entfernen oder Passwörter zu ändern.
13. Nutzungsrechte an Leistungen der Agentur
Die Agentur räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten
Vergütung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den
erstellten Inhalten ein.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches,
zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Verwendung der erstellten
Inhalte für eigene Unternehmens-, Marketing- und Social-Media-Zwecke.
An Entwürfen, Konzepten, Strategien, Präsentationen, Vorlagen, Arbeitsdateien,
Rohdaten, nicht ausgewählten Vorschlägen, internen Arbeitsmitteln und sonstigen
Materialien verbleiben die Rechte bei der Agentur, sofern keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde.
Eine Bearbeitung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung
außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde oder sich eindeutig aus dem Vertragszweck ergibt.
14. Nutzungsrechte an Materialien des Auftraggebers
Der Auftraggeber räumt der Agentur zum Zweck der Vertragserfüllung ein einfaches,
zeitlich und räumlich für die Dauer und den Zweck des Vertrags erforderliches
Nutzungs-, Bearbeitungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrecht an den von
ihm bereitgestellten Inhalten, Werbematerialien, Marken, Logos, Kennzeichen,
Bildern, Videos, Texten und sonstigen Informationen ein.
Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf vereinbarten Plattformen, Internetseiten,
Social-Media-Kanälen, Werbeanzeigen, Präsentationen und sonstigen digitalen
Medien.
Der Auftraggeber sichert zu, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein.
15. Materialien Dritter, Fremdleistungen und Werbebudgets
Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen
oder geeignete Dritte, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer damit zu beauftragen.
Muss die Agentur zur Erfüllung des Auftrags Verträge mit Drittanbietern schließen,
zum Beispiel mit sozialen Netzwerken, Software-Anbietern, Webspace-Anbietern,
Fotografen, Videografen, Sprechern, Designern, Übersetzern, Influencern oder
Anbietern von Stockmaterial, erfolgt dies grundsätzlich im Namen und für Rechnung
des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Agentur kann dem Auftraggeber eine Liste notwendiger Fremdleistungen zur
Genehmigung vorlegen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Beauftragung
erforderlichen Vollmachten, Freigaben und Informationen bereitzustellen.
Soweit im Einzelfall Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur
beauftragt werden, sind die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten,
sofern sie zur Vertragserfüllung erforderlich oder vereinbart waren.
Kosten für Werbeanzeigen, Mediabudgets, Lizenzen, Stockmaterial, Musik,
Software, Plugins, Sprecher, Models, Fotoshootings, Videoproduktion oder sonstige
Drittleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich
vereinbart wurde.
16. Künstliche Intelligenz und automatisierte Tools
Die Agentur darf zur Erstellung, Bearbeitung, Planung oder Optimierung von
Inhalten geeignete Software, Automatisierungstools oder KI-gestützte Anwendungen
einsetzen, sofern dadurch keine ausdrücklichen Vorgaben des Auftraggebers
verletzt werden.
Die Agentur bemüht sich um sorgfältige Prüfung der erstellten Inhalte. Eine
vollständige Fehlerfreiheit, rechtliche Zulässigkeit oder inhaltliche Richtigkeit
automatisch erzeugter Inhalte wird jedoch nicht garantiert.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, fachlich sensible, rechtlich relevante oder
branchenspezifische Aussagen vor Veröffentlichung selbst zu prüfen oder prüfen
zu lassen.
17. Leistungszeit und Verzug
Angaben der Agentur zu Liefer- oder Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern
sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
Die Agentur kommt nur dann in Verzug, wenn die Verzögerung von der Agentur
verschuldet ist, die Leistung fällig ist und der Auftraggeber der Agentur zuvor
erfolglos eine angemessene Nachfrist von mindestens 21 Tagen in Textform gesetzt
hat.
Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätete
Freigaben, fehlende Zugangsdaten, unvollständige Briefings, Plattformstörungen
oder Drittanbieter verursacht werden, gehen nicht zulasten der Agentur.
18. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung
oder einer gesonderten Vereinbarung.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei länger andauernden Projekten, laufender Betreuung oder wiederkehrenden
Leistungen ist die Agentur berechtigt, Teilrechnungen oder monatliche Rechnungen
zu stellen.
Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber
der Agentur die entstandenen Kosten im vollen Umfang zu ersetzen. Wurde eine
Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, ist der Auftraggeber verpflichtet,
Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.
Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens
jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungsdatum in Textform zu erheben. Die
Fälligkeit der Rechnung bleibt hiervon unberührt.
19. Zahlungsverzug, Anzahlung und Zurückbehaltung
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Befindet sich der Auftraggeber mit einem nicht unerheblichen Teil des
Rechnungsbetrags in Verzug oder wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die
Zahlungsforderung der Agentur durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers
gefährdet wird, ist die Agentur berechtigt, sämtliche offenen Forderungen sofort
fällig zu stellen.
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zum
Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
Überschreitet der Auftragswert 3.000,00 Euro netto, ist die Agentur berechtigt,
eine Anzahlung von bis zu 33 % des Auftragswertes oder den Nachweis einer
geeigneten Sicherheit zu verlangen. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen erfolgt
nicht.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
Sofern keine feste Laufzeit oder verbindliche Buchungs- und Leistungszeiträume
vereinbart wurden, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von
2 Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung
mit Zahlungen in Verzug ist, erforderliche Mitwirkungspflichten dauerhaft nicht
erfüllt oder rechtswidrige Inhalte veröffentlicht wissen möchte.
Bis zur Vertragsbeendigung erbrachte vergütungsfähige Leistungen werden von der
Agentur abgerechnet. Die Mitwirkung des Auftraggebers zu Abrechnungszwecken
bleibt auch nach Vertragsende bestehen.
Die Agentur ist nach Vertragsbeendigung nicht verpflichtet, bereits veröffentlichte
Werbemittel, Hyperlinks, Beiträge, Kommentare, Informationen oder sonstige Inhalte
von Plattformen oder Internetseiten zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.
21. Stornierung und Abbruch von Projekten
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück oder
bricht er ein laufendes Projekt ohne wichtigen Grund ab, kann die Agentur die
bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.
Unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, kann die Agentur pauschal 20 % der vereinbarten Vergütung für bereits
entstandenen Aufwand und entgangenen Gewinn verlangen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist.
Bereits entstandene Fremdkosten, gebuchte Dienstleister, Lizenzkosten,
Produktionskosten, Anzeigenbudgets oder sonstige Auslagen sind zusätzlich vom
Auftraggeber zu erstatten.
22. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang
hinausgehen, stellen Zusatzleistungen dar und können gesondert berechnet werden.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturschleifen, neue Briefings,
umfangreiche Inhaltsänderungen, Formatänderungen, zusätzliche Veröffentlichungen,
neue Plattformen, neue Zielgruppen, neue Kampagnen oder nachträgliche
Strategieänderungen.
23. Gewährleistung
Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
Der Auftraggeber hat von der Agentur gelieferte oder veröffentlichte Arbeiten
und Leistungen unverzüglich nach Erhalt oder Veröffentlichung, in jedem Fall aber
vor einer Weiterverwendung, zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich in
Textform anzuzeigen.
Unterbleibt die unverzügliche Prüfung oder Mängelanzeige, bestehen insoweit
keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
Bei berechtigten, ordnungsgemäß und rechtzeitig gerügten Mängeln leistet die
Agentur nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder erneute Lieferung
einer mangelfreien Leistung.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Auftraggeber
die gesetzlichen Rechte zu.
Kein Mangel liegt vor, wenn eine Kampagne, ein Beitrag, ein Artikel, ein Video
oder eine sonstige Werbemaßnahme nicht die vom Auftraggeber gewünschte Wirkung,
Reichweite, Resonanz, Conversion, Sichtbarkeit oder wirtschaftliche Wirkung
erzielt.
24. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei
Arglist, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen
nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die
Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber
regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche
Zulässigkeit von Aussagen, Informationen, Bildern, Texten, Produktangaben,
Leistungsbeschreibungen oder sonstigen Materialien, die vom Auftraggeber
bereitgestellt oder freigegeben wurden.
Für Schäden und Mängel, die auf falschen, unvollständigen, verspäteten oder
rechtswidrigen Angaben des Auftraggebers beruhen, übernimmt die Agentur keine
Haftung.
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Markenrechtsverletzungen,
Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverstöße, unzulässige Produktangaben oder
sonstige Rechtsverstöße entstehen, sofern diese auf Vorgaben, Materialien oder
Freigaben des Auftraggebers beruhen.
25. Freistellung
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die
darauf beruhen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte, freigegebene oder
veranlasste Inhalte gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften,
Kennzeichnungspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht,
Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht oder sonstige Schutzrechte verstoßen.
Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Die Freistellung entfällt, soweit der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein
Verschulden trifft.
26. Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich, personenbezogene Daten, die sie im Zusammenhang
mit dem Vertrag von der jeweils anderen Partei erhalten, ausschließlich zum Zweck
der Durchführung des Vertrags zu verarbeiten und die geltenden Datenschutzgesetze
einzuhalten.
Nach Erreichung des Vertragszwecks sind personenbezogene Daten zu löschen, sofern
keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In diesem Fall sind
die Daten zunächst zu sperren und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
zu löschen.
Soweit die Agentur im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet,
werden die Parteien erforderlichenfalls einen gesonderten Vertrag zur
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO abschließen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Agentur ergeben sich aus
der Datenschutzerklärung der Website.
27. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse,
Strategien, Zugangsdaten, Kundendaten und sonstige nicht öffentliche Informationen
der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
28. Referenzwerbung
Die Agentur ist berechtigt, mit dem Namen, der Firma, dem Logo oder den
veröffentlichten Arbeiten des Auftraggebers als Referenz zu werben, insbesondere
auf eigenen Websites, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Kanälen und
Werbematerialien.
Der Auftraggeber kann dieser Nutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen.
29. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen ist ausgeschlossen.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts, das nicht auf einem Recht aus diesem
Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen.
30. Abtretung und Vertragsübertragung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag an Dritte oder die Übertragung des
Vertrags auf einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweils anderen
Partei, die nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf.
Die andere Partei hat innerhalb von 2 Wochen, nachdem ihr eine geplante Abtretung
oder Vertragsübernahme in Textform angezeigt wurde, in Textform zu erklären, ob
sie zustimmt.
31. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags
bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben
ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts.
Ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist
Berlin, sofern es sich bei den Parteien um Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
Dasselbe gilt, wenn eine Partei keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
Die Parteien sind abweichend hiervon berechtigt, die jeweils andere Partei an
ihrem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Stand: Juni 2026
